Mit diesem Formular können Sie einen Support-Auftrag zu jeglichen Apple Server- und Storage-Problemen erstellen, der von uns nach Verfügbarkeit bearbeitet wird. Die Annahme sämtlicher Aufträge gilt vorbehaltlich unserer Verfügbarkeit.
Wenn Sie schnellere Antwortzeiten, die ständige Überwachung Ihrer Systeme zur frühzeitigen Entdeckung und Vermeidung von Fehlern sowie die garantierte Verfügbarkeit unseres Teams wünschen, treten Sie bitte mit uns in Kontakt, um über unsere Angebote zum Thema Wartungsverträge zu sprechen.
Telefonsupport mit Remote Administration (Einloggen auf den Systemen):
Pauschalpreis pro Ticket: 998 Euro netto (maximal 8 Stunden)
Leistungen zur Störungsbehebung werden gegen Auftrag gemäß den nachfolgenden Bestimmungen durchgeführt. Für Software-Unterstützung wie z.B. Konfiguration oder Installation wird ein individuelles Angebot erstellt.
ConSol* nimmt Serviceanfragen alternativ auch unter der Telefonnummer
+49 (0)89 - 45 841-222 entgegen.
Der Kunde erhält den Einzelauftrag per E-Mail oder Fax zugesandt. Dieses Schriftstück wird vom Kunden ausgefüllt und per E-Mail und Fax zurückgesandt an die im Einzelauftrag angegebene E-Mail-Adresse bzw. Faxnummer.
Ein Ticket zur Störungsbehebung wird erst nach Erhalt des von Seiten des Kunden vollständig und richtig ausgefüllten Auftrags eröffnet. Der Kunde hat die kundeneigene Auftragsnummer, die Unterschrift, den Firmenstempel und die Rechnungsadresse anzugeben.
Die Geschäftszeiten der ConSol* GmbH sind an Werktagen (Montag bis Freitag) im Zeitraum von 8 bis 18 Uhr. Anfragen, die außerhalb dieser Zeiten bearbeitet werden sollen, müssen als Priorität 1 klassifiziert werden.
Remote Administration: Dies bedeutet, dass sich die Techniker der ConSol* GmbH mittels der zuvor vom Kunden bereitgestellten Verbindungsdaten auf dem betroffenen System des Kunden einloggen und dort direkt die Problemsuche betreiben. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Vor-Ort-Service und telefonische Anleitung.
Ersatzteile: Hardware und damit verbundene Probleme sind nicht im Umfang dieses Auftrags enthalten. ConSol* kann im Rahmen der Fehlersuche auf Hardwaredefekte hinweisen. Betroffene Komponenten sind dann vom Kunden zu tauschen.
Zahlungsmodalitäten: Der Kunde vergütet den tatsächlichen Aufwand gemäß Rechnungsstellung. Die Rechnungen werden innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Alle Preise gelten zuzüglich der der gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Rabatte werden nicht gewährt.
Reparaturzeit: Es gibt keine zugesagte Reparaturzeit auf Basis eines Einzelauftrages, da diese in Abhängigkeit des Problems stark variieren kann.
Systemzugang: Der Kunde hat ConSol* die notwendigen Daten zum Einloggen auf den Systemen zur Verfügung zu stellen. Geschieht dies nicht vorab, so wird die Zeit bis zur Verfügungstellung der Daten und dem Einloggen als Arbeitszeit in Rechnung gestellt.
Softwarebugs: Wird ein Softwarebug entdeckt oder als Verursacher eines Problems klassifiziert, so muss sich der Kunde an den Hersteller zur Behebung des Bugs wenden. ConSol* wird aber ggf. nach einem Workaround suchen und diesen auch implementieren.
Auftragsdurchführung: ConSol* verpflichtet sich, bei den Arbeiten nach anerkannten Grundsätzen des Software-Engineering vorzugehen. ConSol* verpflichtet sich ferner, die in Auftrag genommenen Leistungen mit der zu erwartenden Sorgfalt und der nötigen fachlichen Qualifikation auszuführen. Für die erfolgreiche Durchführung des Auftrags sichert der Kunde ConSol* seine volle Unterstützung zu. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen und Unterlagen bereitgestellt werden. Insbesondere bedeutet dies, dass ConSol*
Datenschutz und Vertraulichkeit: Der Anbieter verpflichtet sich, die Regelungen des Datenschutzgesetzes zu beachten. Anbieter und Kunde verpflichten sich Dritten gegenüber zur strengsten Vertraulichkeit. Sie versichern, keine ihnen im Rahmen der Arbeiten bekannt gewordenen Fakten und Informationen über die Auftragspartner und ihre Projekte an Dritte weiterzugeben. Diese Vertraulichkeitsregel bleibt auch nach Beendigung der Arbeiten bestehen.
Abnahme und Gewährleistung: Der Kunde wird die Leistung unverzüglich prüfen. Sie gilt als abgenommen, wenn der Kunde ConSol* nicht innerhalb einer Frist von einundzwanzig Tagen nach Anzeige der Fertigstellung schriftlich die von ihm festgestellten Mängel mitteilt. In diesem Fall wird der Kunde ConSol* eine Nachfrist zur Mängelbeseitigung setzen. Als abgenommen gilt der zu liefernde Gegenstand ebenfalls, sobald ihn der Kunde im Produktionsbetrieb einsetzt. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit Abnahme des zu liefernden Gegenstands durch den Kunden und endet nach einem Jahr. Gewährleistung gilt nur für die übergebenen Programme, jedoch in keiner Weise für irgendwelche vom Kunden vorgenommenen Modifikationen oder Konfigurationen.
Ergänzungsbestimmungen: Bei höherer Gewalt hat der Kunde keinen Rechtsanspruch auf die weitere Ausführung zugesagter Leistungen. Für diesen Fall wird die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistung nach Zeit und Aufwand vergütet. Weitere Ansprüche bestehen von keiner Seite.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Auftrags berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die entstehende Lücke ist so auszufüllen, dass der wirtschaftliche Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst erreicht wird.
Änderungen und Ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.