Support-Anfrage

Sie benötigen schnelle und kompetente Hilfe bei einem akuten Problem im VMware-Umfeld? Erteilen Sie uns mit dem nachfolgenden Formular einen Support-Auftrag  – wir bearbeiten ihn schnellstmöglich je nach Aufwand schon ab 350 Euro (netto). Die Annahme sämtlicher Aufträge gilt vorbehaltlich unserer Verfügbarkeit.

Sie sind an längerfristigem Support und Consulting-Leistungen interessiert? Dann treten Sie bitte mit uns in Kontakt, um unsere Angebote rund um das Thema Virtualisierung im Detail kennenzulernen. Wir bieten u.a. herstellerunabhängige Beratung, VMware-zertifziertes Personal, standardisierten Betrieb, Unterstützung während Ihres gesamten Virtualisierungsprojektes (von der Auswahl der geeigneten Lösung, über Installation und Konfiguration bis hin zu Betrieb und Schulungen).

Support Anfrage

Bestellinformationen

Bestellung

Leistungen zur Störungsbehebung werden gegen Auftrag gemäß den nachfolgenden Bestimmungen durchgeführt.

Der Kunde erhält innerhalb der genannten Reaktionszeit eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Der Auftrag ist damit angenommen.

Die Geschäftszeiten der ConSol* GmbH sind an Werktagen (Montag bis Freitag) im Zeitraum von 9 bis 18 Uhr. Anfragen werden nur innerhalb dieser Zeiten bearbeitet.

Remote Administration: Dies bedeutet, dass sich die Techniker der ConSol* GmbH mittels der zuvor vom Kunden bereitgestellten Verbindungsdaten auf dem betroffenen System des Kunden einloggen und dort direkt die Problemsuche betreiben. Ausdrücklich ausgeschlossen ist Vor-Ort-Service.

Ersatzteile: Hardware und damit verbundene Probleme sind nicht im Umfang dieses Auftrags enthalten. ConSol* kann im Rahmen der Fehlersuche auf Hardwaredefekte hinweisen. Betroffene Komponenten sind dann vom Kunden auszutauschen.

Zahlungsmodalitäten: Der Kunde vergütet den tatsächlichen Aufwand gemäß Rechnungsstellung. Die Rechnungen werden innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Rabatte werden nicht gewährt.

Reparaturzeit: Es gibt keine zugesagte Reparaturzeit auf Basis eines Einzelauftrages, da diese in Abhängigkeit des Problems stark variieren kann.

Systemzugang: Der Kunde hat ConSol* die notwendigen Daten zum Einloggen auf den Systemen zur Verfügung zu stellen. Der Zeitaufwand für die Koordination der Login-Prozedur zählt als Arbeitszeit.

Software- und Hardwarefehler: Wird ein Software- oder Hardware-Bug entdeckt oder als Verursacher eines Problems klassifiziert, so muss sich der Kunde an den Hersteller zur Behebung des Bugs wenden. ConSol* wird aber ggf. nach einem Workaround suchen und diesen auch implementieren.

Auftragsdurchführung: ConSol* verpflichtet sich, bei den Arbeiten nach anerkannten Grundsätzen des Software-Engineering vorzugehen. ConSol* verpflichtet sich ferner, die in Auftrag genommenen Leistungen mit der zu erwartenden Sorgfalt und der nötigen fachlichen Qualifikation auszuführen. Für die erfolgreiche Durchführung des Auftrags sichert der Kunde ConSol* seine volle Unterstützung zu. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen und Unterlagen bereitgestellt werden. Insbesondere bedeutet dies, dass ConSol*

  • alle Informationen, Unterlagen, Materialien und Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden, die für eine erfolgreiche Abwicklung des Projekts benötigt werden,
  • ein verantwortlicher Koordinator für die benötigten Unterlagen und die Korrektheit der ggf. benötigten Testumgebung benannt wird,
  • ein Abnehmer benannt wird, der das gelieferte Ergebnis abnimmt und bei Mängeln, für die eine Ausbesserung erforderlich ist, die Ausbesserung ohne Verzug nach Lieferung schriftlich binnen 21 Tagen nach Anzeige der Fertigstellung bei ConSol* anfordert.

Datenschutz und Vertraulichkeit: Der Anbieter verpflichtet sich, die Regelungen des Datenschutzgesetzes zu beachten. Anbieter und Kunde verpflichten sich zur strengsten Vertraulichkeit Dritten gegenüber. Sie versichern, keine ihnen im Rahmen der Arbeiten bekannt gewordenen Fakten und Informationen über die Auftragspartner und ihre Projekte an Dritte weiterzugeben. Diese Vertraulichkeitsregel bleibt auch nach Beendigung der Arbeiten bestehen.

Abnahme und Gewährleistung: Der Kunde wird die Leistung unverzüglich prüfen. Sie gilt als abgenommen, wenn der Kunde ConSol* nicht innerhalb einer Frist von einundzwanzig Tagen nach Anzeige der Fertigstellung schriftlich die von ihm festgestellten Mängel mitteilt. In diesem Fall wird der Kunde ConSol* eine Nachfrist zur Mängelbeseitigung setzen. Als abgenommen gilt der zu liefernde Gegenstand ebenfalls, sobald ihn der Kunde im Produktionsbetrieb einsetzt. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit Abnahme des zu liefernden Gegenstands durch den Kunden und endet nach einem Jahr. Gewährleistung gilt nur für die übergebenen Programme, jedoch in keiner Weise für irgendwelche vom Kunden vorgenommenen Modifikationen oder Konfigurationen.

Ergänzungsbestimmungen: Bei höherer Gewalt hat der Kunde keinen Rechtsanspruch auf die weitere Ausführung zugesagter Leistungen. Für diesen Fall wird die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistung nach Zeit und Aufwand vergütet. Weitere Ansprüche bestehen von keiner Seite.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Auftrags berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die entstehende Lücke ist so auszufüllen, dass der wirtschaftliche Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst erreicht wird.

Änderungen und Ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

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